Vorbei mit dem Dschungel aus Steuern, Bearbeitungsgebühren oder Kerosinzuschlag: Bei Online-Buchungen müssen Airlines den Kunden zukünftig von Anfang an den Gesamtpreis präsentieren. Das entschied der BGH.

flugzeug von air berlinFluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Die Endpreise müssten sofort und bei allen Flügen zu sehen sein, damit der Verbraucher eine "informationsgeleitete Entscheidung" treffen könne. Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht, die Air Berlin wegen seiner Online-Buchungsanzeigen in der Vergangenheit verklagt hatte.

Die vzbv wandte sich dagegen, dass die Endpreise nach der damaligen Praxis der Airline nicht sofort sichtbar waren, sondern lediglich die reinen Flugpreise ohne Steuern und Gebühren anzeigten. Der Endpreis war erst im späteren Buchungsprozess sichtbar.

Air Berlin erfüllt bereits die neue Vorschrift

Die Anzeigepraxis der Airline in den Jahren 2008 und 2009 habe gegen EU-Recht und damit auch gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen, entschied nun der BGH. "Es fehlte an einer übersichtlichen Darstellung der Endpreise", hieß es zur Preisanzeige von 2008. Für 2009 monierten die Richter, dass der Endpreis nur für einen ausgewählten Flug anstatt für "sämtliche in der Tabelle angezeigten Flugdienste" angezeigt wurde.

Der vzbv begrüßte das Urteil: Der Preisvergleich werde für die Verbraucher jetzt einfacher. Die Fluggesellschaften haben die Darstellung ihrer Preise im Internet nach Angaben des vzbv jedoch inzwischen geändert. "Für unsere Gäste ändert sich bei der Buchung über unsere Webseite nichts", sagte eine Sprecherin der Air Berlin. Der Internetauftritt der Fluggesellschaft erfülle bereits heute alle rechtlichen Anforderungen.

Eine Grippe oder ein verstauchter Knöchel sind wohl das Letzte, was man im Urlaub gebrauchen kann. Doch Unfälle und Krankheitserreger machen keine Ferien und suchen ihre Opfer gerne zu den ungünstigsten Zeiten heim.

apotheke in spanien

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in solchen Fällen nicht nur die Behandlungskosten: "Die Notrufzentrale hat gute Ortskenntnis, was Krankenhäuser und Ärzte angeht, und kann dementsprechend Empfehlungen abgeben", sagt Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung (ERV).

Wer merkt, dass eine fiese Krankheit im Anflug ist, kann sich direkt an die Zentrale wenden. "Dort sitzen Mediziner, die Tipps geben können", erklärt Dreyer. Die nächste Apotheke oder einen guten Allgemeinarzt finden Reisende so wahrscheinlich schneller – vor allem wenn sie schon gesundheitlich angeschlagen sind oder die Landessprache nicht sprechen.

Wichtig ist, Rezepte und Rechnungen gut aufzubewahren. Sie müssen nach der Reise als Beleg für die Behandlung eingereicht werden. Nur dann werden die Kosten erstattet.

Unterschiede bei den Anbietern

Auslandskrankenversicherungen lassen sich in der Regel kurzfristig abschließen. "Ein Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich", erklärt Gabriela Ulmen, Pressesprecherin bei Hanse Merkur. Am besten wird die Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen. Noch einfacher ist eine Jahresversicherung. "Die Kosten liegen zwischen acht und 15 Euro pro Jahr, das lohnt sich auf jeden Fall", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Wer nur über die gesetzliche Kasse versichert ist, bekommt Behandlungen im Ausland nur in bestimmten Ländern und nur in Höhe der im Reiseland üblichen Kosten erstattet. Und Rücktransporte werden gar nicht übernommen, warnt Bianca Boss.

Die Anbieter privater Auslandskrankenversicherungen unterscheiden sich in ihrem Leistungsspektrum dagegen eher marginal. Trotzdem gibt es einige Dinge, auf die Interessenten vor dem Abschluss achten sollten.

"Es gibt zum Beispiel Leistungsunterschiede, wenn Personen dauerhaft an Krankheiten leiden, wie im Fall von Diabetikern", erläutert Boss. "Vorhersehbare" Kosten werden oft nicht erstattet, beispielsweise wenn ein Patient regelmäßig eine Dialysebehandlung benötigt. Hier muss man genau auf die Vertragsvereinbarungen achten.

Der zweite wichtige Punkt betrifft den Rücktransport. Kunden sollten darauf achten, ob dieser nicht nur in medizinisch notwendigen, sondern auch in medizinisch sinnvollen Fällen erstattet wird.

Normalerweise wird der Rücktransport veranlasst, wenn die medizinische Versorgung im Reiseland nicht ausreichend gewährleistet ist, erklärt Hanse-Merkur-Sprecherin Ulmen. Medizinisch sinnvoll bedeutet darüber hinaus, dass die Heilungschancen zu Hause besser eingeschätzt werden als im Reiseland und deswegen ein Rücktransport stattfindet. "Ein Beispiel ist die Vermeidung von Sprachproblemen oder die Anschlussbehandlung bei einem Schlaganfall."

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