Wie Versicherungsschutz im Ausland funktioniert
Eine Grippe oder ein verstauchter Knöchel sind wohl das Letzte, was man im Urlaub gebrauchen kann. Doch Unfälle und Krankheitserreger machen keine Ferien und suchen ihre Opfer gerne zu den ungünstigsten Zeiten heim.
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in solchen Fällen nicht nur die Behandlungskosten: "Die Notrufzentrale hat gute Ortskenntnis, was Krankenhäuser und Ärzte angeht, und kann dementsprechend Empfehlungen abgeben", sagt Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung (ERV).
Wer merkt, dass eine fiese Krankheit im Anflug ist, kann sich direkt an die Zentrale wenden. "Dort sitzen Mediziner, die Tipps geben können", erklärt Dreyer. Die nächste Apotheke oder einen guten Allgemeinarzt finden Reisende so wahrscheinlich schneller – vor allem wenn sie schon gesundheitlich angeschlagen sind oder die Landessprache nicht sprechen.
Wichtig ist, Rezepte und Rechnungen gut aufzubewahren. Sie müssen nach der Reise als Beleg für die Behandlung eingereicht werden. Nur dann werden die Kosten erstattet.
Unterschiede bei den Anbietern
Auslandskrankenversicherungen lassen sich in der Regel kurzfristig abschließen. "Ein Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich", erklärt Gabriela Ulmen, Pressesprecherin bei Hanse Merkur. Am besten wird die Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen. Noch einfacher ist eine Jahresversicherung. "Die Kosten liegen zwischen acht und 15 Euro pro Jahr, das lohnt sich auf jeden Fall", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Wer nur über die gesetzliche Kasse versichert ist, bekommt Behandlungen im Ausland nur in bestimmten Ländern und nur in Höhe der im Reiseland üblichen Kosten erstattet. Und Rücktransporte werden gar nicht übernommen, warnt Bianca Boss.
Die Anbieter privater Auslandskrankenversicherungen unterscheiden sich in ihrem Leistungsspektrum dagegen eher marginal. Trotzdem gibt es einige Dinge, auf die Interessenten vor dem Abschluss achten sollten.
"Es gibt zum Beispiel Leistungsunterschiede, wenn Personen dauerhaft an Krankheiten leiden, wie im Fall von Diabetikern", erläutert Boss. "Vorhersehbare" Kosten werden oft nicht erstattet, beispielsweise wenn ein Patient regelmäßig eine Dialysebehandlung benötigt. Hier muss man genau auf die Vertragsvereinbarungen achten.
Der zweite wichtige Punkt betrifft den Rücktransport. Kunden sollten darauf achten, ob dieser nicht nur in medizinisch notwendigen, sondern auch in medizinisch sinnvollen Fällen erstattet wird.
Normalerweise wird der Rücktransport veranlasst, wenn die medizinische Versorgung im Reiseland nicht ausreichend gewährleistet ist, erklärt Hanse-Merkur-Sprecherin Ulmen. Medizinisch sinnvoll bedeutet darüber hinaus, dass die Heilungschancen zu Hause besser eingeschätzt werden als im Reiseland und deswegen ein Rücktransport stattfindet. "Ein Beispiel ist die Vermeidung von Sprachproblemen oder die Anschlussbehandlung bei einem Schlaganfall."