Mit dem Ibérica-Estates 5-Sterne Kaufsicherheit investieren Sie zukunftssicher in spanische Immobilien.

Ein ausgewähltes und auf Qualität geprüftes Immobilien-Portfolio.

Alle unsere Neubau-Wohnungen verkaufen wir ausschließlich mit Bankgarantie.

Ibérica-Estates ist ein registrierter Makler.

Ibérica-Estates ist ein unabhängiger Makler.

Unsere Anwaltskanzlei bereitet für den Notar die sichere und korrekte Eigentumsübertragung vor unter Wahrung Ihrer Interessen.

Anwaltskanzlei

Um eine sichere und korrekte Eigentumsübertragung beim Notar zu gewährleisten, ist es in Spanien üblich, sich der Dienste eines Rechtsanwalts zu bedienen.

Ibérica-Estates hat eine Reihe von bevorzugten Partnern, mit denen wir zusammenarbeiten. Bevorzugte Partner sind Unternehmen oder Selbständige, mit denen wir im Laufe der Jahre gute Beziehungen aufgebaut haben und die wir deshalb vorbehaltlos unseren Kunden empfehlen können.

Überprüfung des rechtlichen Status der Immobilie

Eine wichtige Aufgabe der Anwaltskanzlei ist die Überprüfung des rechtlichen Status des Objekts.

Ist die Wohnung bereits mit einer Hypothek belastet? Wurden die erforderlichen Baugenehmigungen in der Vergangenheit korrekt beantragt? Ist der Hausbau vorschriftsmäßig erst nach den erteilten Genehmigungen erfolgt? Stimmen die Flurstücks Grenzen und Abmarkungen mit den Bauplänen überein? Alles Fragen, auf die Sie als Käufer eine Antwort erwarten.

Die NIE-Nummer

Wahrscheinlich haben Sie schon von der NIE-Nummer gehört. Was ist eine spanische NIE-Nummer und wofür brauchen Sie diese Nummer? Die NIE-Nummer ist die spanische Sozialversicherungsnummer. Für praktisch alle formellen Rechtsakte auf spanischem Boden benötigen Sie eine NIE-Nummer. NIE bedeutet Número de Identificación de Extranjeros und ist eine persönliche, nicht übertragbare Nummer. Eine NIE brauchen Sie nicht nur beim Kauf einer Immobilie, sondern auch für andere Dinge, zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos oder bei der Anmeldung von Telefon und Internet.

Notarielle Vollmacht

Falls Sie bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages nicht persönlich anwesend sein können, kann diese Beurkundung auch mittels Vollmacht erfolgen, indem Sie eine dritte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt bevollmächtigen, in Ihrem Namen die Eigentumsurkunde vor dem Notar zu unterschreiben. Sollten Sie weitere Informationen bezüglich der Vollmachtserteilung benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Übertrag laufender Verträge

Wenn Sie nach dem Kauf der spanischen Immobilie den reibungslosen Übergang der Verträge Ihres Vorbesitzers wünschen für die Lieferung von Gas, Wasser und Elektrizität, so wird auch dies von unserer Anwaltskanzlei korrekt und zuverlässig erledigt.


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