Aufwandsposten beim kauf einer immobilie in Spanien
Auch in Spanien werden beim Kauf einer Immobilie verschiedene Steuern fällig. Außerdem fallen Notariatsgebühren und Gebühren für die Eintragung der Immobilie im Grundbuch an. Eventuell ist auch noch eine Stempelsteuer zu entrichten. Als Eigentümer der Immobilie bezahlen Sie in Spanien eine jährliche Grundsteuer.
Die Höhe der Steuer hängt davon ab, ob Sie eine bestehende oder eine neue Immobilie erwerben. Auch hängt die Höhe der Transfer-Zahllast davon ab, ob Sie Wohnsitz in Spanien haben oder nicht. Weitere Kosten fallen bei einer eventuellen Finanzierung der Immobilie an. Insgesamt müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren von durchschnittlich 13% bis 15% des Kaufpreises rechnen. Im Folgenden erfahren Sie, wie diese Kosten aufgebaut sind.
Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und Stempelsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Aufwandsposten beim Kauf einer Immobilie in Spanien. Grunderwerbsteuer heißt auf Spanisch Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, abgekürzt ITP. Beim Kauf eines bestehenden Hauses beträgt die ITP 10%.
Beim Kauf eines Neubaus, wenn Sie der Erstbesitzer sind, zahlen Sie eine Umsatzsteuer, die Impuesto sobre el Valor añadido, abgekürzt IVA. Der IVA-Satz beträgt ebenfalls 10%. Zusätzlich wird in Spanien eine Stempelsteuer auf Neubauten erhoben. Stempelsteuer heißt auf Spanisch Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados“ abgekürzt AJD. Die AJD beträgt 1,5% des Kaufpreises der Immobilie.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der hohe Steuersatz von 21% fällig wird. Dies ist öfter der Fall bei Häusern mit vorausgegangenen Renovierungen oder bei Häusern, bei denen durch bauliche Maßnahmen spätere Wertverbesserungen stattgefunden haben. Wir gehen an dieser Stelle jetzt nicht ins Detail. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien immer von einem anerkannten Makler unterstützt werden
Notar
Die Notariatsgebühren betragen 0,5% bis 1% des Immobilienwertes.
Grundbucheintrag
Nach dem notariellen Kaufvertrag wird Ihre neue Immobilie im spanischen Grundbuch, el registro de la propiedad auf Ihren Namen eingetragen. Die Kosten hierfür liegen zwischen 0,3% und 0,7% des Immobilienwertes.
Grundsteuer
Die IBI, Impuestos sobre Bienes Inmuebles ist eine jährliche wiederkehrende Grundsteuer. Die Höhe der IBI wird vom Katasterwert des Hauses berechnet. Die Wert hängt ab von mehreren Faktoren wie Art der Wohnung, Oberfläche des Hauses, Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet. Rechnen Sie mit einem Betrag zwischen 100 und 400 Euro pro Jahr.
Hypotheken-Gebühren
Sie können Ihre spanische Immobilien auch finanzieren. Dies ist zum Beispiel in Form einer Hypothek bei einer spanischen Bank möglich. In diesem Fall müssen Sie mit den folgenden zusätzlichen Ausgaben rechnen:
Bank-Courtage
Bei Finanzierungen in Form einer Hypothek fällt in der Regel eine Bank-Kommission in Höhe von 1% an.
Wertermittlung
Wenn Sie eine Hypothek bei einer spanischen Bank beantragen, wird die Bank den Wert der Immobilie selbst ermitteln. Die Kosten hierfür betragen, abhängig von der Gebäudefläche, zwischen 250 und 500 Euro.
Hypotheken-Steuer
Bei der Eintragung der Hypothek zahlen Sie eine einmalige Hypotheken-Steuer in Höhe von 1% auf den Höchstbetrag der Hypothek.
Lebensversicherung
Vielleicht beabsichtigen Sie, zusätzlich zu ihrer Finanzierung, noch eine Lebensversicherung abzuschließen. Eine Lebensversicherung vermittelt Ihnen ein Gefühl der Beruhigung, dass im Todesfalle Ihre Hinterbliebenen nicht mit Schulden konfrontiert werden. Manchmal ist die Lebensversicherung auch Teil des Hypotheken-Angebots der Bank. Für die Lebensversicherung zahlen Sie eine regelmäßige Prämie.