Die Ibérica-Estates “von A bis Z“ Kaufsicherheit

Mit dem Ibérica-Estates “von A bis Z“ Kaufsicherheit investieren Sie zukunftssicher in eine spanische Auslandsimmobilie.

  • Qualitativ ausgewähltes und geprüftes Immobilien Portfolio an der Costa Blanca Nord, Costa Blanca Süd und an der Costa Cálida.
  • Für ein Neubau Immobilie, das sich noch in der Bauphase befindet, erhalten Sie immer eine vollständige Bankgarantie.
  • Agentur Ibérica-Estates ist ein registrierter Makler.
  • Ibérica-Estates ist ein unabhängiger Makler.
  • Unsere Anwaltskanzlei stellt sicher, dass alle Verwaltungshandlungen korrekt durchgeführt werden.

Anwaltskanzlei

Um eine sichere und korrekte Eigentumsübertragung beim Notar zu gewährleisten, ist es in Spanien üblich, sich der Dienste eines Rechtsanwalts zu bedienen.

Ibérica-Estates hat eine Reihe von bevorzugten Partnern, mit denen wir zusammenarbeiten. Bevorzugte Partner sind Unternehmen oder Selbständige, mit denen wir im Laufe der Jahre gute Beziehungen aufgebaut haben und die wir deshalb vorbehaltlos unseren Kunden empfehlen können.

Überprüfung des rechtlichen Status der Immobilie

Eine wichtige Aufgabe der Anwaltskanzlei ist die Überprüfung des rechtlichen Status des Objekts.

Ist die Immobilie bereits mit einer Hypothek belastet? Wurden die erforderlichen Baugenehmigungen in der Vergangenheit korrekt beantragt? Ist der Hausbau vorschriftsmäßig erst nach den erteilten Genehmigungen erfolgt? Stimmen die Flurstücks Grenzen und Abmarkungen mit den Bauplänen überein? Alles Fragen, auf die Sie als Käufer eine Antwort erwarten.

Die NIE-Nummer

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Wahrscheinlich haben Sie schon von der NIE-Nummer gehört. Was ist eine spanische NIE-Nummer und wofür brauchen Sie diese Nummer? Die NIE-Nummer ist die spanische Sozialversicherungsnummer. Für praktisch alle formellen Rechtsakte auf spanischem Boden benötigen Sie eine NIE-Nummer. NIE bedeutet Número de Identificación de Extranjeros und ist eine persönliche, nicht übertragbare Nummer. Eine NIE-Nummer brauchen Sie nicht nur beim Kauf einer Immobilie, sondern auch für andere Dinge, zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos oder bei der Anmeldung von Internet.

Notarielle Vollmacht

Falls Sie bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages nicht persönlich anwesend sein können, kann diese Beurkundung auch mittels Vollmacht erfolgen, indem Sie eine dritte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt bevollmächtigen, in Ihrem Namen die Eigentumsurkunde vor dem Notar zu unterschreiben. Wenn Sie weitere Informationen zur Nutzung einer Vollmacht wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.

Übertrag laufender Verträge

Wenn Sie eine Auslandsimmobilie in Spanien kaufen, möchten Sie, dass die Umstellung der Versorgung mit Wasser, Strom und etwaiger Eigentümergemeinschaften reibungslos verläuft. Die Kanzlei überträgt Leistungen und Verträge des bisherigen Eigentümers schnell und korrekt auf Ihren Namen.

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