Vorbei mit dem Dschungel aus Steuern, Bearbeitungsgebühren oder Kerosinzuschlag: Bei Online-Buchungen müssen Airlines den Kunden zukünftig von Anfang an den Gesamtpreis präsentieren. Das entschied der BGH.

flugzeug von air berlinFluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Die Endpreise müssten sofort und bei allen Flügen zu sehen sein, damit der Verbraucher eine "informationsgeleitete Entscheidung" treffen könne. Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht, die Air Berlin wegen seiner Online-Buchungsanzeigen in der Vergangenheit verklagt hatte.

Die vzbv wandte sich dagegen, dass die Endpreise nach der damaligen Praxis der Airline nicht sofort sichtbar waren, sondern lediglich die reinen Flugpreise ohne Steuern und Gebühren anzeigten. Der Endpreis war erst im späteren Buchungsprozess sichtbar.

Air Berlin erfüllt bereits die neue Vorschrift

Die Anzeigepraxis der Airline in den Jahren 2008 und 2009 habe gegen EU-Recht und damit auch gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen, entschied nun der BGH. "Es fehlte an einer übersichtlichen Darstellung der Endpreise", hieß es zur Preisanzeige von 2008. Für 2009 monierten die Richter, dass der Endpreis nur für einen ausgewählten Flug anstatt für "sämtliche in der Tabelle angezeigten Flugdienste" angezeigt wurde.

Der vzbv begrüßte das Urteil: Der Preisvergleich werde für die Verbraucher jetzt einfacher. Die Fluggesellschaften haben die Darstellung ihrer Preise im Internet nach Angaben des vzbv jedoch inzwischen geändert. "Für unsere Gäste ändert sich bei der Buchung über unsere Webseite nichts", sagte eine Sprecherin der Air Berlin. Der Internetauftritt der Fluggesellschaft erfülle bereits heute alle rechtlichen Anforderungen.

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